Bezuschussung

Für Beschäftigte eröffnen sich verschiedene Möglichkeiten der Bezuschussung bestimmter Health At Work-Angebote, sofern die den Qualitätskriterien des § 20 a SGB V entsprechen. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse im Vorfeld zu einer Maßnahme hinsichtlich einer möglichen Bezuschussung an.

Möglichkeit 1

Seit dem 01. Januar 2009 nimmt das Einkommensteuergesetz Bezug auf Arbeitgeber geförderte Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen.

Nach § 3 - Nr. 34 Einkommenssteuergesetz können Maßnahmen des Arbeitgebers zum betrieblichen Gesundheitsmanagement bis zu 500 Euro pro beschäftigter Person und Jahr steuerfrei bleiben, sofern die Maßnahme den Qualitätskriterien des § 20 a SGB V entspricht. Unter die Steuerbefreiung fallen somit auch Zuschüsse des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer für bestimmte externe Maßnahmen aus unserem neuen Angebot "Health At Work".

Sofern Ihr Arbeitgeber hinsichtlich der anfallenden Gesamtkosten für ein Health At Work - Angebot die Steuerbefreiung für das Gesundheitsprogramm nutzen möchte, sprechen Sie uns im Vorfeld hinsichtlich der möglichen Steuerfreiheit von konkreten Maßnahmen an. Sofern die von Ihnen gewünschte Maßnahme den Qualitätskriterien des § 20 a SGB V entspricht, erhält  ihr Arbeitgeber vom  Anbieter nach Beendigung des Programms eine spezielle Teilnahmebescheinigung, die ausschließlich für die steuerliche Berücksichtigung genutzt wird.

Möglichkeit 2

Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für Gesundheitsprogramme, welche die Qualitätskriterien nach § 20 a SGB V in den einzelnen Angeboten erfüllen, nicht übernehmen will, können diese gegebenenfalls von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. In diesem Fall sollten Sie im Vorfeld zu der geplanten Maßnahme mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen und die Bezuschussung der Maßnahme beantragen.

Für die Präventionsleistungen nach § 20 a SGB V (im Folgenden "Gesundheitsprogramme" genannt) gilt: 
Die Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Ziel dem "Leitfaden Prävention" der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen entsprechen. 

Bestimmte Gesundheitsprogramme der aktuellen Health At Work Angebote erfüllen diese Voraussetzung! Bitte sprechen Sie uns im Vorfeld für weitere Informationen diesbezüglich an.